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Ich bin seit über 20 Jahren ununterbrochen als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin tätig. Ich vertrete Mandanten in Berlin und im gesamten Bundesgebiet.

Kanzleiprofil

Für mich kommt die Tätigkeit in einer kleinen Kanzlei dem Berufsbild des Anwaltes als persönlichem Berater des Mandanten am nächsten. Denn so ist der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin am besten in der Lage, auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten bzw. der Mandantin schnell und kompetent einzugehen, ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen und stets erreichbar zu sein.
Mein Schwerpunkt lag zunächst vorwiegend im Bereich der Strafverteidigung, sodann mehr und mehr im Bereich Mietrecht und allgemeines Zivilrecht. Für mich ist das Wesen der anwaltlichen Tätigkeit, sich uneingeschränkt für die Mandanten einzusetzen. Die Aufgabe eines jeden Strafverteidigers ist es, dafür zu sorgen, dass die Rechte, die das Gesetz allen Beschuldigten einräumt, eingehalten werden. Gerade im Strafrecht ist es für einen Rechtsanwalt und eine Rechtsanwältin notwendig, sich einen unverstellten Blick auf den Kern des Falles zu bewahren, eine vertrauensvolle Beziehung zu dem Mandanten aufzubauen und sich unvoreingenommen dessen Problemen anzunehmen. Grundsätzlich muss ein Anwalt bzw. eine Anwältin willens und in der Lage sein, die Interessen der Mandanten zu erkennen, sie uneingeschränkt zu verteidigen und vor Gericht - falls notwendig - auch konfliktfreudig durchzusetzen.

Tätigkeitsschwerpunkte Strafverteidigung und Zivilrecht

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Strafrecht und das Mietrecht. Ich strebte bei der Strafverteidigung nie eine einseitige Orientierung auf bestimmte Gebiete im Strafrecht an, sondern bin Strafverteidigerin mit Leib und Seele: Wie Sie der Unterseite Strafrecht entnehmen können, verteidige ich meine Mandanten gegen jede Art von Tatvorwürfen.
Trotz meiner Leidenschaft für das Strafrecht war ich auch immer im Bereich Zivilrecht tätig. Meine Schwerpunkte im Zivilrecht sind die Rechtsgebiete Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Stalking sowie das Vertragsrecht.

Anwaltskosten

Auf dem Gebiet des Zivilrechts bin ich in aller Regel auf Basis der gesetzlichen Gebühren tätig, die sich nach dem Gegenstandswert und dem RVG richten. Im Strafrecht schließe ich grundsätzlich Vergütungsvereinbarungen, die sich vor allem am Aufwand der Bearbeitung und der Schwere des Vorwurfs orientieren. Selbstverständlich bin ich bereit, mit Rechtsschutzversicherungen gesonderte Vereinbarungen zu treffen.

Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ich bin seit 2001 Fachanwältin für Strafrecht und seit 2022 Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, was bedeutet, dass ich dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer meine besonderen theoretischen Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung nachgewiesen habe. Um die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht bzw. Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen, bin ich ferner verpflichtet, mich regelmäßig auf dem Gebiet des Strafrechts und des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts fortzubilden.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Seit vielen Jahren bin ich ehrenamtlich berufspolitisch tätig. Ich war von 2001 bis 2007 Vorstandsmitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.

Seit 2009 bin ich Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, seit 2012 Vizepräsidentin und seit 2023 Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin. Ich engagiere mich für die anwaltliche Interessenvertretung und das Berufsrecht.
Darüber hinaus war ich jahrelang Leiterin von Referendararbeitsgemeinschaften im Bereich Strafrecht und bin seit 2020 Mitglied des Ausschusses Strafprozessrecht der BRAK.

Portrait
Treppenaufgang
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