Strafrecht

In sämtlichen Bereichen des Strafrechts kann der anwaltliche Beistand für den Mandanten von existentieller Bedeutung sein. Ohne Anwalt hat der Beschuldigte nicht das Recht, in die Akten der Strafverfolgungsbehörde Einsicht zu nehmen. Ihm ist es deswegen nicht möglich, sich ein Bild über das Wissen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft zu machen, die Beweislage einzuschätzen oder die Aussagen der Zeugen und Mitbeschuldigten zu erfahren, um Widersprüche aufzudecken bzw. aufzuklären. Gerade im Strafrecht ist deswegen anzuraten, sich frühzeitig, möglichst schon im Ermittlungsverfahren, durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten zu lassen (siehe Verhalten im Notfall). Durch die Verteidigung im Strafverfahren wird eine effektive Kommunikation zwischen Beschuldigten, der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft und Polizei) und ggf. dem Gericht gewährleistet. Je früher die Interessen des Mandanten formuliert und professionell vertreten werden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem schnellen und erfolgreichen Abschluss des Verfahrens kommt. Von einer Aussage des Beschuldigten ohne Verteidiger / Verteidigerin und ohne Aktenkenntnis ist deswegen grundsätzlich abzuraten.

Die Strafverteidigung umfasst den gesamten Strafprozess von der Einleitung der Ermittlungen bis zur Beendigung des Verfahrens durch Einstellung oder rechtskräftiges Urteil. Die Strafverteidigung beinhaltet auch den Beistand während der Untersuchungshaft, hier insbesondere der Durchführung der Haftprüfung und der Haftbeschwerde. Sie umfasst ferner die Betreuung und Beratung bei sämtlichen Maßnahmen im Rahmen des Strafverfahrens, beispielsweise Durchsuchungen der Wohnung, der Geschäftsräume oder der Person, der Beschlagnahme von Gegenständen, Unterlagen und Geld und der Anordnung des Verfalls.

Die speziellen Strafverfahren, wie beispielsweise das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht, das Steuerstrafrecht oder das Wirtschaftsstrafrecht, erfordern besondere Vorgehensweisen und Maßnahmen, die die Inanspruchnahme eines darauf spezialisierten Verteidigers oder einer Verteidigerin erforderlich machen. Jedes Rechtsgebiet ist hier anders. Im Jugendstrafrecht ist oft die frühzeitige Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft sinnvoll. Ferner muss man als Anwalt das Vertrauen der Jugendlichen gewinnen. Je nach Interesse des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden kann es notwendig und geboten sein, mit den Eltern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten oder aber sich von diesen abzugrenzen. Im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht liegt der Schwerpunkt häufig in der genauen Rekonstruktion und der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts. Im Betäubungsmittelstrafrecht ist die genaue Kenntnis der Einordnung im BtMG (Betäubungsmittelgesetz), beispielsweise als weiche oder harte Drogen, geringe oder nichtgeringe Mengen etc., erforderlich.

Selbstverständlich bin ich auch bereit, als Pflichtverteidigerin tätig zu werden und habe das Interesse gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin formell angezeigt (§142 Abs. 6 StPO).

Kriminalgericht

Strafrecht

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Zivilrecht

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